
In vielen Unternehmen sammeln sich mit der Zeit zahlreiche Überstunden an. Arbeitnehmer fragen sich dann oft, ob sie die geleistete Mehrarbeit als Freizeit ausgleichen oder sich die Überstunden auszahlen lassen können. Gerade wenn sich ein hohes Stundenkonto angesammelt hat, ist es für viele attraktiv, sich die Überstunden auszahlen zu lassen und so eine zusätzliche Vergütung zu erhalten. Doch was ist dabei rechtlich zu beachten und wie setzen Sie Ihren Anspruch durch? Rechtsanwalt Baumfalk erklärt Ihnen die wichtigsten Punkte.
Wann können Sie sich Überstunden auszahlen lassen?
Grundsätzlich können Sie Überstunden auszahlen lassen, wenn dies im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag vorgesehen ist. Fehlt eine ausdrückliche Regelung, kommt es darauf an, ob Sie die Überstunden im Auftrag Ihres Arbeitgebers oder zumindest mit dessen Wissen und Billigung geleistet haben. In solchen Fällen können Sie die Überstunden auszahlen lassen, sofern Sie die erbrachte Mehrarbeit auch nachweisen können.
Überstunden auszahlen lassen oder abbummeln?
Arbeitgeber bieten häufig an, die Mehrarbeit durch Freizeit auszugleichen. Arbeitnehmer haben jedoch nicht immer die Möglichkeit, ihre Überstunden „abzufeiern“. In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob man die Überstunden auszahlen lassen kann. Gerade bei einem hohen Arbeitsaufkommen oder kurz vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist es oft sinnvoller, sich die Überstunden auszahlen lassen, um einen finanziellen Vorteil zu erzielen.
Nachweis ist entscheidend
Damit Sie Überstunden auszahlen lassen können, müssen Sie darlegen, wann und in welchem Umfang die Mehrarbeit geleistet wurde. Führen Sie daher am besten ein genaues Stundenprotokoll oder nutzen Sie die Zeiterfassung im Unternehmen. Nur so können Sie später auch beweisen, dass Sie berechtigt sind, sich die Überstunden auszahlen lassen. Arbeitgeber argumentieren häufig, dass die Überstunden nicht angeordnet waren – daher ist eine saubere Dokumentation wichtig.
Wie hoch ist die Vergütung?
Wenn Sie Überstunden auszahlen lassen, richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem vertraglich vereinbarten Stundenlohn. Dieser wird anhand Ihres Bruttogehalts ermittelt. Teilweise enthalten Tarifverträge auch Zuschläge für Überstunden. In diesem Fall ist es besonders attraktiv, sich die Überstunden auszahlen lassen, da sich so das Gehalt erheblich erhöhen kann. Ein genauer Blick in den Arbeitsvertrag und die geltenden Regelungen lohnt sich also.
Überstunden bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Besonders häufig möchten Arbeitnehmer ihre Überstunden auszahlen lassen, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Hier gilt: Nicht genommene Überstunden müssen in Geld abgegolten werden. Wer also zum Beispiel kündigt oder gekündigt wird, kann sich seine angesammelten Überstunden auszahlen lassen. Dies kann eine erhebliche zusätzliche Zahlung ausmachen und sollte in keinem Fall ungenutzt bleiben.
Unterstützung durch den Anwalt
Viele Arbeitnehmer stoßen auf Widerstand, wenn sie Überstunden auszahlen lassen möchten. Arbeitgeber bestreiten oft, dass die Überstunden notwendig oder angeordnet waren. Hier hilft die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Baumfalk prüft für Sie, ob ein Anspruch besteht und wie Sie Ihre Überstunden auszahlen lassen können. Gerade wenn es um hohe Summen geht, ist die rechtliche Beratung entscheidend.
Fazit
Überstunden sind in vielen Branchen unvermeidbar, doch sie müssen nicht unvergütet bleiben. Wer seine Rechte kennt, kann die Überstunden auszahlen lassen und damit einen spürbaren finanziellen Vorteil erzielen. Wichtig ist, die Mehrarbeit genau zu dokumentieren und sich rechtlich beraten zu lassen, wenn der Arbeitgeber nicht freiwillig zahlt. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Überstunden auszahlen lassen zu können, anstatt wertvolle Arbeitsleistung zu verschenken. Bei Rechtsanwalt Baumfalk erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem individuellen Fall, damit Sie schnell und unkompliziert erfahren, wie Sie Ihre Überstunden auszahlen lassen können.